IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim
https://www.igmetall-alfeld-hameln-hildesheim.de/recht-rat/urlaubsgewaehrung-darf-der-chef-den-urlaub-ablehnen/
28.03.2024, 15:03 Uhr

DGB Rechtsschutz: Rechtstipp vom 13. Juli 2017

Urlaubsgewährung - Darf der Chef den Urlaub ablehnen?

  • 13.07.2017
  • Aktuelles, Recht & Rat

Es wiederholt sich jedes Jahr bei vielen Beschäftigten: Draußen wird es wärmer, die Schulsommerferien beginnen und der Nachbar schraubt den Dachgepäckträger auf das Auto. Der eigene Urlaub ist - wieder einmal und wieder völlig unberechtigt - vom Chef abgelehnt worden.

Die Kollegen der DGB-Rechtsschutz GmbH geben Tipps, um das zu vermeiden.
Urlaub machen ist manchmal gar nicht so einfach, wenn man Arbeitnehmer ist und sich mit Kollegen und Vorgesetzten abstimmen muss. In vielen Betrieben gibt es jedes Jahr wieder Streit um die Urlaubsplanung der Belegschaft. Der DGB-Rechtsschutz gibt Tipps, damit es mit der Urlaubsgewährung klappt:
 
1. Den Urlaub frühzeitig planen und beantragen. Ein Antrag erst kurz vor dem beabsichtigten Urlaubszeitpunkt hat weniger Chancen auf Genehmigung, weil Ihnen möglicherweise ein(e) Arbeitskollege*in den Termin schon „weggeschnappt“ hat.
 
2. Insbesondere in den begehrten Zeiten (Sommerferien, Brückentage, Weihnachten) wollen viele Arbeitnehmer Urlaub machen. Also rechtzeitiges Absprechen mit den Kollegen, wenn nicht alle gleichzeitig gehen können.
 
3. Versuchen, sich einvernehmlich mit den Kollegen, mit denen eine Absprache nötig ist, zu einigen. Die Sommerferien können in zwei Urlaubshälften aufgeteilt werden, Brückentage gibt es mehrere, und wer im letzten Jahr zur Weihnachtszeit mit seinem Urlaubswunsch zurücktreten musste, ist wahrscheinlich dieses Jahr „dran“.
 
4. Erkundigen, ob es in Ihrem Betrieb allgemeine Urlaubsgrundsätze, Betriebsferien oder besondere Regelungen zur Schlichtung bei Urlaubsstreitigkeiten gibt.
 
5. Wenn man sich mit Ihren Arbeitskollegen nicht einigen kann: Vielleicht kann der Betriebsrat schlichten.
 
6. Beantragen des Urlaubs bei der „richtigen“, hierfür zuständigen Person, möglichst schriftlich und rechtzeitig.
 
7. Die Urlaubsgewährung sollte man sich schriftlich geben lassen. Erfolgt die Urlaubsgewährung betriebsüblich durch Eintragung in einen Urlaubsplan, sollte man sich eine Kopie machen oder den ausgehängten Urlaubsplan abfotografieren.
 
8. Wenn der Urlaub - aus eigener Sicht zu Unrecht - abgelehnt wurde, weil ein Arbeitskollege bevorzugt wurde: mit dem Kollegen sprechen, mit dem Vorgesetzten und/oder mit dem Betriebsrat. Vielleicht ist ein Tausch möglich. Diese Gespräche sollte man aber sofort nach der Ablehnung führen. Und man sollte sich Argumente zurecht legen, weshalb man unbedingt zu dieser Zeit Urlaub haben will (z.B. Ehefrau bekommt Urlaub nur zu dieser Zeit, Hochzeitsfeier etc.)
 
9. Keine Reise buchen, bevor der Urlaub genehmigt ist. Eine schon gebuchte Reise ist kein Argument, um den Urlaub zu bekommen!
 
10. Keinesfalls mit Krankheit drohen, falls der Urlaub nicht gewährt wird. Und keinesfalls ohne Genehmigung der Arbeit fern bleiben. In beiden Fällen droht die fristlose Kündigung.
 
11. Wenn alle betrieblichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, der Urlaub aber abgelehnt bleibt: Sofort zur zuständigen Gewerkschaft oder zum DGB Rechtsschutz gehen. Wenn es gute Gründe für den Urlaub gibt, kann vielleicht eine Klage vor dem Arbeitsgericht oder gar kurzfristig ein Eilverfahren, eine sogenannte einstweilige Verfügung, die erhoffte Freistellung erwirken.


Drucken Drucken