Ein Elektrotechniker, der seine 82jährige Mutter pflegt, beantragte die tariflichen Freistellungstage nach dem Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie. Die abschlägige Antwort des Arbeitgebers: Man könne das durch seine Abwesenheit ausfallende Arbeitsvolumen betrieblich nicht ausgleichen. Da bereits Kurzarbeit eingeführt war, klagte der DGB Rechtsschutz Hagen erfolgreich auf die acht zusätzlichen freien Tage.
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