IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim
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29.03.2024, 11:03 Uhr

Entgelterhöhung in der Metallindustrie

„4,3 Prozent mehr Einkommen für die Beschäftigten in der niedersächsischen Metall- und Elektroindustrie.“

  • 29.03.2018
  • Aktuelles, Pressemitteilungen, Betriebe / Branchen

Die Beschäftigten in der Region beteiligten sich mit ihren Warnstreiks erfolgreich an der Durchsetzung eines guten Tarifabschlusses. Ihr Engagement zahlt sich in diesen Tagen aus. Zum 1. April erhalten sie mehr Einkommen.

Die Beschäftigten aus den Unternehmen Gustav Knippschild und Hubert Stüken setzten mit ihrem Warnstreik in der Region ein deutliches Zeichen.

Ende Januar zeichnete sich noch keine Verhandlungslösung ab. Deshalb nahmen an der Warnstreikaktion in Hameln Beschäftigte der Aerzener Maschinenfabrik, von Atos, Emmerthaler Apparatebau, Lenze Gruppe, Nordeon, Phoenix Contact Electronics, Stiebel Eltron und Volvo teil.

Bei KSM in Hildesheim fand der erste 24-Stunden-Warnstreik in der Region statt. Die Gewerkschafter blickten positiv gestimmt auf die nächste Verhandlungsrunde, die dann tatsächlich auch den Durchbruch brachte.

Gemeinsam für einen erfolgreichen Tarifabschluss. Die Kolleginnen und Kollegen von Wabco in Gronau und Hannover bei der gemeinsamen Kundgebung während des 24-Stunden-Warnstreiks in Gronau.

Alfeld-Hameln-Hildesheim – Auf Grund des Tarifabschlusses vom 15. Februar 2018 für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie steigen die Monatsentgelte zum 1. April 2018 um 4,3 Prozent. Bereits mit der Märzabrechnung ist eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro brutto zur Auszahlung gekommen.

 

Das Bruttomonatsentgelt von Beschäftigten, die in der Eckentgeltgruppe 5B eingruppiert sind, erhöht sich ab dem 1. April um 129 Euro von 2995 Euro auf 3124 Euro. „Die Arbeitnehmer profitieren von dieser spürbaren Entgelterhöhung“, so Uwe Mebs, der erste Bevollmächtigte der IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim. „Die tabellenwirksame Steigerung der Entgelte führt unmittelbar auch zu Einkommenszuwächsen beim zusätzlichen Urlaubsgeld und bei der Sonderzahlung.“

 

Neben der Erhöhung der Entgelte in diesem Jahr beinhaltet der im Februar der Tarifabschluss weitere Regelungen, die im kommenden Jahr zur Anwendung kommen. Die Arbeitnehmer haben zukünftig unter bestimmten Bedingungen einen individuellen Anspruch auf eine befristete Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden pro Woche für bis zu zwei Jahre, inklusive eines Rückkehrrechts auf eine Vollzeitstelle von 35 Stunden sowie die Einführung von tariflichen Zusatzgeldern in Höhe von 27,5 Prozent eines Bruttomonatsentgeltes pro Jahr und eines tarifdynamischen Festbetrages von 400 Euro brutto. Beide tariflichen Zusatzgelder stehen erstmals im Juli 2019 zur Auszahlung an.

 

Zusätzlich besteht die Wahloption für Beschäftigte, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder in Schicht arbeiten, acht zusätzliche freie Tage anstelle des tariflichen Zusatzgeldes in Höhe von 27,5 Prozent eines Bruttomonatsentgeltes zu wählen, wobei davon zwei Tage als Zuschuss des Arbeitgebers gewährt werden.

 


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